Die operative Entfernung von Weisheitszähnen
Die Entfernung der Weisheitszähne kann erforderlich sein, weil
- Platzmangel innerhalb der Zahnreihe vorliegt,
- aufgrund der Lage Entzündungsgefahr besteht,
- bereits eine Zystenbildung (Hohlraum) erfolgt ist, der Nachbarzahn beschädigt ist,
- eine Gefährdung des Erfolgs einer kieferorthopädischen Behandlung besteht,
- eine latente Entzündung nicht ausgeschlossen werden kann (Herd für Allgemeinerkrankungen),
- sie die zahnärztliche prothetische oder konservierende Versorgung behindern,
- eine tiefe Karies vorliegt,
- eine Entzündung an der Wurzelspitze vorliegt oder
- ein Zusammenhang mit einer Entzündung der Kieferhöhle nicht ausgeschlossen werden kann.
Der Eingriff kann in unserer Praxis (ambulant) in örtlicher Betäubung durchgeführt werden.