Die operative Entfernung von Weisheitszähnen

 

Die Entfernung der Weisheitszähne kann erforderlich sein, weil

  • Platzmangel innerhalb der Zahnreihe vorliegt,
  • aufgrund der Lage Entzündungsgefahr besteht,
  • bereits eine Zystenbildung (Hohlraum) erfolgt ist, der Nachbarzahn beschädigt ist,
  • eine Gefährdung des Erfolgs einer kieferorthopädischen Behandlung besteht,
  • eine latente Entzündung nicht ausgeschlossen werden kann (Herd für Allgemeinerkrankungen),
  • sie die zahnärztliche prothetische oder konservierende Versorgung behindern,
  • eine tiefe Karies vorliegt,
  • eine Entzündung an der Wurzelspitze vorliegt oder
  • ein Zusammenhang mit einer Entzündung der Kieferhöhle nicht ausgeschlossen werden kann.

Der Eingriff kann  in unserer Praxis (ambulant) in örtlicher Betäubung durchgeführt werden.